Sonntag, 22. Mai 2011

Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW Fahrer ab de...

Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW Fahrer ab de...: "Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer ab dem 50 Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Der Ärtzliche bzw medizinischer..."

Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW Fahrer ab dem 50 Lebensjahr

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer ab dem 50 Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben.

Der Ärtzliche bzw medizinischer Teil umfasst eine allgemeine überprüfungrüfung, ob z.B. Krankheiten vorliegen, welche mit Störungen des Bewusstseins hervortreten, wie bei Epilepsie oder Diabetes als auch mellitus etc. Auch werden alle vier Extremitäten koordiniert und untersucht ob diese einwandfrei bewegt werden können.

Im augenärztlichen Teil, wird die Sehkraft, als auch das räumliche Sehen untersucht.

Die augenärztliche Untersuchung ist oftmals für ältere Menschen eine hohe Hürde, zumal die Sehkraft im Alter nachlässt. In bestimmten Fällen ist ein Psycho-funktionaler-Leistungstest gemäß Anlage 5, Ziffer 2 der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben.

Dieser Leistungstest soll die Eignung des Fahrers zum Personentransport prüfen, hier wird die Belastbarkeit, die Orientierung, die Konzentration, die Aufmerksamkeitsleistung als auch Reaktionfähigkeit gemessen.

Für Busfahrer ist dieser Test ab dem 50. Lebensjahr vorgeschrieben, Taxi oder Mietwagen als auch  Krankenwagenfahrer müssen diesen Test regelmäßig ab dem 60. Lebensjahr durchführen lassen.

Dieser Leistungstest stellt sehr hohe Anforderungen zur Fahrerlaubniserteilung. Es sollen damit Nicht-Leistungsfähige Kraftfahrer vom Führen von Bussen oder der Fahrgastbeförderung ausgeschlossen werden. Unter umständen kann dies auch bedeuten das beispielsweise ein LKW Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis eingeschränkt wird und die berufliche Nutzung untersagt wird.

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